Eine private Unfallversicherung sichert die versicherte Person gegen die wirtschaftlichen Folgen von
Unfällen aller Art ab. Der Versicherungsschutz gilt für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.
Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung ist der Unfall. Wesensmerkmale des Unfalles
sind das plötzliche von außen auf den Körper wirkende Unfallereignis und die dadurch verursachte
Unfallverletzung. Die übliche Definition des Unfallbegriffes lautet: Ein Unfall liegt vor, wenn die
versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
In aller Regel bieten die
Unfallversicherer darüber hinaus Versicherungsschutz an für Fälle, in denen aufgrund einer erhöhten
Kraftanstrengung - also ohne Einwirkung von außen - an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk
verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder zerreißen. So liegt ein Unfall im Sinne
dieser erweiterten Definition auch vor, wenn die versicherte Person z. B. ein schweres Möbelstück
anhebt und durch die dabei aufgewendete erhöhte Muskelkraft die Bizepssehne reißt.
· Kontaktinformationen (ID: 6454)
http://www.unfallversicherung24.biz/
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